Gästeführer im Naturpark Südschwarzwald
Stadtführung Staufen - die Fauststadt mit Geschichte und Charakter
Nach Vereinbarung
Preis pro Führung: 130,00 € ‐ Maximale Teilnehmer: 25
Gästeführer: Jörg Mutz
Staufen im Breisgau ist eine Stadt, die Geschichte und Legende vereint. In meiner 90‑minütigen Führung erleben Sie die wichtigsten Stationen, die Staufen zu einem besonderen Ort machen.
Wir beginnen am Rathaus und dem Marktbrunnen, wo sich das Herz der Altstadt zeigt. Nach wenigen Metern genießen wir einen Blick hinauf zur Burgruine Staufen, einst Sitz der Herren von Staufen, die von dort aus über Land und Leute herrschten. Heute thront die Ruine als Wahrzeichen über der Stadt und bietet eine beeindruckende Panoramaaussicht.
Untrennbar verbunden mit Staufen ist die Legende um Faust. Im Gasthaus Löwen soll er der Überlieferung nach vom Teufel geholt worden sein – ein Ereignis, das Staufen bis heute den Namen „Fauststadt“ verleiht. Ein Fassadengemälde erinnert an diesen dramatischen Moment, der die Stadt in die Weltliteratur brachte.
Doch Staufen ist nicht nur Ort der Sagen, sondern auch Schauplatz realer Geschichte. Am 24. September 1848 erreichte die Badische Revolution die Stadt. Gustav Struve flüchtete mit seinen Freischärlern nach Staufen. Ein einziger Tag genügte, um Staufen einen Platz in den Geschichtsbüchern zu sichern.
So verbindet Staufen mittelalterliche Herrschaft, literarische Legende und politische Freiheitsgeschichte. Mit fundierter Stadtgeschichte und lebendigen Episoden erschließe ich Ihnen Staufen: Klar, strukturiert und abwechslungsreich. Eine Führung, die neugierig macht und wahrscheinlich nachhaltig im Gedächtnis bleibt.
Optional empfehle ich diese Führung mit dem Stadtsee und Bahnhof zu verbinden (120-minütige Führung; Preis: 150,- EUR). Viele Gruppen unterbrechen diese große Führung mit einer Mittagessens- oder Kaffee und Kuchen-Pause. Zahlreiche Restaurants und Cafés sorgen für Genuss und Atmosphäre. Manche Gäste nutzen diese Pausen-Zeit um auf die Burgruine zu wandern.
Gerne "per Du".
Preis pro Führung ohne USt. nach §19 UStG.
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