IG Gästeführer Niederrhein Region Wesel
Kräutertour - Landschaftspark Duisburg
11:00 bis 13:30 | 11:00 bis 13:30 | 11:00 bis 13:30 | auf Anfrage
Landschaftspark Duisburg
Gästeführerin: Manuela Sass
Auf der Suche nach veganen Bodenschätzen.
Am Wegesrand, im Wald und auf Wiesen wachsen eine Menge unterschiedlicher Pflanzen. Viele von ihnen sind wohlschmeckend und einigen sagt man eine medizinische Wirkung nach.
Vieles, was der Gärtner verflucht und mit der Spitzhacke aus seinen Beeten zu vertreiben versucht, ist für Kräuterexperten eine Delikatesse. Ebenso wie zahlreiche Pflanzen, die unscheinbar am Wegesrand wachsen und die im Volksmund abfällig als Unkraut betitelt werden. Dabei sind viele dieser Wildkräuter deutlich gesünder, als sie auf den ersten Blick erscheinen. Im Vergleich zu kultiviertem Obst und Gemüse enthalten sie nämlich einen ungewöhnlich hohen Mineralstoff- und Vitalstoffgehalt. Viele wild wachsende Pflanzen sind nicht nur lecker und eignen sich toll für Salate, Suppen oder Tees, manche sind sogar als alte Hausmittel gegen Rückenschmerzen, Erkältungen oder Hautirritationen bekannt. Doch welche Pflanzen sind wirklich essbar und bereichern die heimische Küche? Welche kann man bedenkenlos pflücken und wie lassen sie sich von ihren ungenießbaren oder gar giftigen Verwandten unterscheiden? Und auf was gilt es sonst noch zu achten, wenn man sich am Wegesrand auf die Suche nach kulinarischen Genüssen macht? All diese Fragen werden bei einer geführten Kräuterwanderung mit unseren qualifizierten Guides durch den Landschaftspark Duisburg-Nord geklärt.
Im Anschluss an die zweistündige Tour in der jeder Teilnehmer eine Tüte und ein Gläschen zum Sammeln erhält, erfolgt eine circa halbstündige Auswertung in der im Anschluss die dazu passenden Rezeptkarten verteilt werden.
So kann jeder Teilnehmer seine gesammelten Werke direkt zu Hause zu Köstlichkeiten verarbeiten.
Die Rezeptauswahl variiert je nach Jahreszeit!
Ab sofort gilt:
-2G auf allen Veranstaltungen der Tour de Ruhr GmbH
-Ausgenommen sind Menschen mit Attest - hier muss ein Attest sowie ein aktueller Testnachweis vorliegen (nicht älter als 24 Stunden)
-Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bi
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